AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Allgemein
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge zwischen Ihnen und uns auch in laufender und künftiger Geschäftsverbindung. Angebote sind stets freibleibend und werden erst durch unsere Auftragsbestätigungen verbindlich. Abgegebene Preise lauten auf EURO und sind, wenn nichts anderes erwähnt ist, Preise, die keine Mehrwertsteuer enthalten.2. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung des Rechnungsbetrages wird nach Rechnungsdatum in bar ohne Abzug fällig. Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers bekannt oder gerät er mit einer Zahlung in Verzug, so steht uns das Recht zu, sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen oder Vorauszahlungen zu verlangen. Desgleichen haben wir das Recht, die Weiterarbeit an den laufenden Aufträgen des Auftraggebers einzustellen. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 4% über Bankdiskont. Als Zahltag gilt der Eingang bei uns oder der Bank.3. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises oder bis zur endgültigen Einlösung der dafür gegebenen Schecks oder Wechsel sowie Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung resultierenden Forderungen einschließlich der in diesem Zusammenhang noch entstehenden Forderungen unser Eigentum. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung oder die Saldoziehung und deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf. Bei Zahlungsverzug Ihrerseits sind wir berechtigt, nach Mahnung die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Sie sind zur Herausgabe verpflichtet.Zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware sind Sie im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges nur mit der Maßgabe berechtigt und verpflichtet, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf auf uns übergeht. Wird die Vorbehaltsware allein oder zusammen mit uns nicht gehörender Ware veräußert, so treten sie schon jetzt die aus der Warenveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest an uns ab. Diese Abtretung nehmen wir hiermit an. Der Wert der Vorbehaltsware ist dabei der in unserer Rechnung angewiesene Betrag zuzüglich eines Sicherungsaufschlages von 10%, der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm die Rechte Dritter entgegenstehen.
Wird die Vorbehaltsware zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für uns, ohne dass wir hieraus verpflichtet werden. Die neue Sache wird unser Eigentum. Bei Verarbeitung zusammen mit uns nicht gehörender Ware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Wird Vorbehaltware mit uns nicht gehörender Ware verbunden, vermischt oder vermengt, so werden wir Miteigentümer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Erwerben Sie durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so übertragen Sie hiermit an uns Miteigentum nachdem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zum Zeitpunkt der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Übersteigt der Wert der eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20%, so sind wir insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe von Sicherheiten nach Wahl verpflichtet. Mit Tilgung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen an Sie über.
4. Lieferungen
gelten ab Lager Aschaffenburg, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Der Lieferant übernimmt keine Verbindlichkeiten für billigsten oder schnellsten Versand. Transportversicherungen werden von uns nur auf ausdrückliche Anweisung und Kosten des Auftraggebers vorgenommen.5. Lieferfristen
sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, annähernd und unverbindlich. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tage der endgültigen Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der völligen Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten. Außerhalb unseres Willens liegende Ereignisse in eigenen oder fremden Betrieben, höhere Gewalt, Energiemangel, Arbeitskampf u. ä., die sich auf unsere Verpflichtungen auswirken, verlängern die Lieferfristen angemessen.6. Abnahmeverzug
Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, so stehen uns die Rechte aus § 326 BGB zu. Stattdessen steht uns auch das Recht zu, vom Vertrag nur teilweise zurückzutreten und hinsichtlich des anderen Teils Schadensersatz zu verlangen. Nimmt der Auftraggeber die Lieferung nicht innerhalb angemessener Frist nach Fertigstellungsanzeige bzw. bei avisiertem Versand nicht prompt ab oder ist ein Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, längere Zeit unmöglich, dann sind wir berechtigt, die Ware für Rechnung und Gefahr des Auftraggebers entweder selbst auf Lager zu nehmen oder bei einem Spediteur einzulagern.7. Beanstandungen
Beanstandungen sind, sofern sie zu dem in § 24 AGBG genannten Personenkreis gehören, innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich gelten zu machen; ebenfalls Reklamationen wegen evtl. Mengenabweichungen gegenüber den Versandpapieren. Ist die Beanstandung berechtigt, so behalten wir uns vor, die Fehler abzustellen, neu zu liefern, oder den in § 24 AGB-Gesetz genannten Personenkreis gehören, haben Sie bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung das Recht auf Wandlung (Rückgängigmachung des Kaufes) oder Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises)8. Schadensersatzansprüche
aus welchem Rechtgrund auch immer, sind auf jeden Fall auf den Warenwert der jeweiligen Lieferung begrenzt. Gegenüber Personen, die nicht zu dem in § 24 AGBG genannten Kreis gehören, gilt diese Haftungseinschränkung nur, falls der Schaden nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertrags Verletzung durch uns oder Erfüllungshilfen beruht.9. Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist für die Lieferung neuer Geräte beträgt 1 Jahr ab Lieferung, für Gebrauchtgeräte keine Gewährleistung, für Verbrauchsmaterialien 3 Monate. Offen erkennbare Mängel sind uns zur Erhaltung der Gewährleistungsrechte unverzüglich nach Ablieferung, verdeckte und innerhalb der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.10. Erfüllungsort ist Aschaffenburg
Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Auftrag, aus Schecks und Wechseln und für Maßnahmen, die der Sicherstellung dienen, wird Aschaffenburg vereinbart. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, da der Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist; auf jeden Fall gilt diese Vereinbarung, falls Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden.11. Abweichungen
von diesen Bedingungen gelten nur wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.